Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald legt Unterlagen zur Offenlage aus
Am 06. Juni 2024 fand in Koblenz die Sitzung der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald statt. In dieser wurde ein einstimmiger Offenlagebeschluss zur 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 (RROP 2017) zum Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) gefasst.
Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald informiert hiermit die Kommunen, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit über die Offenlage gemäß § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG).
Nunmehr erhalten Sie die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen und Anregungen und Bedenken einzubringen.
Der Planentwurf besteht aus dem geänderten Textteil zu Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) mit Zielen und Grundsätzen einschließlich deren Begründung/Erläuterung und der Gesamtkarte. Dem Planentwurf ist als gesonderter Bestandteil der Begründung der Umweltbericht (Entwurf) inkl. Flächensteckbriefe zur Abschätzung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beigefügt.
Es gilt zu beachten, dass Anregungen und Bedenken nur zum geänderten und ergänzten Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) und den oben benannten Unterlagen vorgebracht werden können. Wir weisen darauf hin, dass Anregungen und Bedenken jedoch nicht zu den zusätzlich zur Verfügung gestellten Informationen wie die Übersichtskarte, die Methodik zur Steuerung der Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik zur 1. Teilfortschreibung des RROP 2017 oder die Steckbriefe mit Zusatzinformationen der Geschäftsstelle geäußert werden können.
Die analogen Unterlagen können vom 03. September 2024 bis zum 14. Oktober 2024 bei den Kreisverwaltungen der Region Mittelrhein-Westerwald, der Stadtverwaltung Koblenz sowie der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden, die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.
Zusätzlich werden Ihnen die Unterlagen vom 03. September 2024 bis zum 14. Oktober 2024 digital auf einer Beteiligungsplattform zur Verfügung stehen. Auf der Beteiligungsplattform können Sie auch Ihre Anregungen und Bedenken zu den Planungen bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 28. Oktober 2024) einbringen.
Hier geht es zur Beteiligungsplattform.
Stellungnahmen bitten wir ab dem 03. September 2024 über die Beteiligungsplattform einzureichen. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme konkret den Inhalten der Teilfortschreibung zuzuordnen. Sollten Sie alternativ Ihre Stellungnahme in elektronisch bearbeitbarer Form (z.B. Wordformat) per E-Mail an
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt -in einer Kooperation mit dem Freistaat Sachsen- die dort entwickelte Beteiligungsplattform und stellt diese der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald für das Offenlageverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG zur Verfügung. Auf der Beteiligungsplattform finden Sie auch den Entwurf des regionalen Raumordnungsplans mit Begründung und Umweltbericht. Ein Handout zur Nutzung der Beteiligungsplattform vom Freistaat Sachsen zum Download finden Sie hier.
Der Planentwurf nebst allen Bestandteilen steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Anregungen und Bedenken im Rahmen einer Stellungnahme können zu den folgenden Planunterlagen vorgebracht werden:
- Gesamtkarte im Maßstab 1:75.000
- Entwurf der textlichen Festlegungen und Begründung zur 1. Teilfortschreibung des RROP 2017
- Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung zur 1. Teilfortschreibung des RROP 2017
- Flächensteckbriefe zur Abschätzung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen (ARGUS CONCEPT)
Folgende Planunterlagen stehen Ihnen als Zusatzinformationen zur Verfügung:
- Übersichtskarte im Maßstab 1:75.000
- Methodik zur Steuerung der Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik zur 1. Teilfortschreibung des RROP 2017
- Steckbriefe mit Zusatzinformationen der Geschäftsstelle der PLG MW
Die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald wird alle eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig prüfen und in den weiteren Planungsprozess einfließen lassen.